Genussrechte (Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen) – nicht gesicherte Kredite
- Konzept: Anleger – Gläubiger eines Unternehmens, wird aber zugleich ähnlich wie ein Gesellschafter an dessen Gewinnen oder Verlusten beteiligt.
- Keine Mitbestimmungsrechte im Unternehmen
- Kein Einfluss auf Entscheidungen von Management
- Geeignet für spekulative Anleger, die einen Totalverlust verkraften können
- Pro: hohe Zinsen
- Contra:
- Hohe Risiko (Anleger kann gar kein Zinsen bekommen)
- Ansprüche der Anleger sind nachrangig und können im Insolvenzfall ganz ausfallen
- Möglichkeit von Verweigerung der Rückzahlung in Fall von Insolvenz
- Genussrechte gehören zu den Mezzanine-Finanzierung
- Wechselnden Charakter zwischen Eigen- und Fremdkapital
- Tipp: Investier nicht mehr als 5 bis 10 % des Barvermögens in solche Beteiligungen