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Genussrechte und Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen

Genussrechte (Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen) – nicht gesicherte Kredite

  • Konzept: Anleger – Gläubiger eines Unternehmens, wird aber zugleich ähnlich wie ein Gesellschafter an dessen Gewinnen oder Verlusten beteiligt.
    • Keine Mitbestimmungsrechte im Unternehmen
    • Kein Einfluss auf Entscheidungen von Management
  • Geeignet für spekulative Anleger, die einen Totalverlust verkraften können
  • Pro: hohe Zinsen
  • Contra:
    • Hohe Risiko (Anleger kann gar kein Zinsen bekommen)
    • Ansprüche der Anleger sind nachrangig und können im Insolvenzfall ganz ausfallen
    • Möglichkeit von Verweigerung der Rückzahlung in Fall von Insolvenz
  • Genussrechte gehören zu den Mezzanine-Finanzierung
    • Wechselnden Charakter zwischen Eigen- und Fremdkapital
  • Tipp: Investier nicht mehr als 5 bis 10 % des Barvermögens in solche Beteiligungen
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